
Katharina Schulze berät in allen Fragen des Miet- und Pachtrechts, sei es die Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, die Beendigung von Mietverhältnissen oder die Geltendmachung von Mietforderungen.
Frau Schulze berät Unternehmen sowie Führungskräfte (AG-Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen und Leitende Angestellte) und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts. Sie vertritt unsere Mandanten bundesweit in allen Instanzen der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit sowie vor Behörden und in außergerichtlichen Verfahren.
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden neben der Prozessführung die laufende Beratung von Unternehmen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die AGB-konforme Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen sowie die Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Fragen.
Ihre vertriebsorientierte Beratung umfasst die Entwicklung von Vertriebsstrategien, die Gestaltung von Lizenzmodellen und die Ausgestaltung von Vertriebsverträgen.
Vita
- geboren in Hutthurm/ Passau
- Abitur am Gisela-Gymnasium Passau-Niedernburg
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau
- Rechtsreferendariat in Bayern mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht
Qualifikationen
- Absolventin des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
Deutsch und Englisch