Steuerstrafrecht
SIWE Rechtsanwälte berät Sie bei Steuerstraftaten, wie z.B. Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 370 AO).
Wir bieten unser spezialisiertes Know-how an, um in Strafverfahren gemeinsam mit Ihnen strategische Lösungen zu erarbeiten. Hierzu gehört insbesondere, ein strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch Präventivberatung zu vermeiden, indem wir u.a. die Erfolgsaussichten einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen, bis wir für sie alle relevanten Tatsachen, z.B. durch Akteneinsicht, eingeholt haben. Die Verteidigung im gerichtlichenSteuerstrafverfahren übernimmt SIWE Rechtsanwälte für Sie.

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Rechtsanwalt
Dipl. Verwaltungswirt (FH)